4200 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SV Wehen Wiesbaden am 11. August 2018 wurden aus dem Gästebereich mindestens zwei Kleberollen, vier Plastikbecher, ein Tetra Pak, mehrere Papierknäuel, drei etwa 50 Zentimeter lange Plastik-Fahnenstangen, ein Feuerzeug und ein etwa fünf Zentimeter großer Karabinerhaken auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SV Wehen Wiesbaden am 11. August 2018 wurden aus dem Gästebereich mindestens zwei Kleberollen, vier Plastikbecher, ein Tetra Pak, mehrere Papierknäuel, drei etwa 50 Zentimeter lange Plastik-Fahnenstangen, ein Feuerzeug und ein etwa fünf Zentimeter großer Karabinerhaken auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.