41.950 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.950 Euro belegt. Bis zu 14.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Modernisierung der Videotechnik im Ostseestadion, was dem DFB bis zum 31. August 2019 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 31. Oktober 2018 wurden im Rostocker Zuschauerblock 52 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, während des Spiels weitere elf. In der Nachspielzeit betrat ein Rostocker Zuschauer das Spielfeld, während ein anderer eine kleine Glasflasche auf selbiges warf. Im Laufe des Elfmeterschießens folgten weitere Würfe einer kleinen Glasflasche sowie mindestens eines Plastikbechers und eines Feuerzeugs.

Darüber hinaus wurden zu Beginn des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2018 im Rostocker Zuschauerbereich 22 Bengalische Feuer entzündet. In der 55. Minute kam es auf der Haupttribüne zu einem Konflikt zwischen Rostocker und Jenaer Zuschauern, in dessen Verlauf weitere Zuschauer aus dem Jenaer und Rostocker Zuschauerbereich die Sicherheitszäune zum Innenraum überstiegen. Im entstehenden Handgemenge wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet. Kurz nach Beendigung der Vorfälle wurde aus dem Rostocker Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer in Richtung Ordner und Polizei geworfen. Beim Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wurden Personen verletzt. Der Schiedsrichter musste das Spiel ab der 58. Minute für sechs Minuten unterbrechen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.950 Euro belegt. Bis zu 14.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Modernisierung der Videotechnik im Ostseestadion, was dem DFB bis zum 31. August 2019 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 31. Oktober 2018 wurden im Rostocker Zuschauerblock 52 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, während des Spiels weitere elf. In der Nachspielzeit betrat ein Rostocker Zuschauer das Spielfeld, während ein anderer eine kleine Glasflasche auf selbiges warf. Im Laufe des Elfmeterschießens folgten weitere Würfe einer kleinen Glasflasche sowie mindestens eines Plastikbechers und eines Feuerzeugs.

Darüber hinaus wurden zu Beginn des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2018 im Rostocker Zuschauerbereich 22 Bengalische Feuer entzündet. In der 55. Minute kam es auf der Haupttribüne zu einem Konflikt zwischen Rostocker und Jenaer Zuschauern, in dessen Verlauf weitere Zuschauer aus dem Jenaer und Rostocker Zuschauerbereich die Sicherheitszäune zum Innenraum überstiegen. Im entstehenden Handgemenge wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet. Kurz nach Beendigung der Vorfälle wurde aus dem Rostocker Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer in Richtung Ordner und Polizei geworfen. Beim Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wurden Personen verletzt. Der Schiedsrichter musste das Spiel ab der 58. Minute für sechs Minuten unterbrechen.