41.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewältpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 18. August 2023 zündeten Münchner Anhänger mindestens 41 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 41.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewältpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 18. August 2023 zündeten Münchner Anhänger mindestens 41 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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