40.500 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 14. Mai 2022 zündeten Wolfsburger Anhänger mindestens 24 Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um gut viereinhalb Minuten.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 14. Mai 2022 zündeten Wolfsburger Anhänger mindestens 24 Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um gut viereinhalb Minuten.

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