40.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2018 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 10. September 2017 kam es zu mehreren handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Bremer Zuschauern und der Polizei sowie Ordnern. Dabei wurden einige Ordner und Polizisten verletzt. Darüber hinaus wurden im Bremer Zuschauerblock vor Anpfiff zehn Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2018 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 10. September 2017 kam es zu mehreren handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Bremer Zuschauern und der Polizei sowie Ordnern. Dabei wurden einige Ordner und Polizisten verletzt. Darüber hinaus wurden im Bremer Zuschauerblock vor Anpfiff zehn Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.