40.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff sowie zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 27. Oktober 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich jeweils mindestens 20 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff sowie zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 27. Oktober 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich jeweils mindestens 20 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.