40.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Zudem warfen Münchner Zuschauer in der 14. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 3. Februar 2024 aus demselben Grund diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für gut eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Desweiteren warfen Münchner Zuschauer in der 21. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 18. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für sechs Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf kam es ferner zu weiteren längeren Unterbrechungen aufgrund geworfener Tennisbälle. In diesem Fall gab es eine Strafe von 20.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Zudem warfen Münchner Zuschauer in der 14. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 3. Februar 2024 aus demselben Grund diverse Gegenstände, insbesondere Süßigkeiten, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für gut eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Desweiteren warfen Münchner Zuschauer in der 21. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 18. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für sechs Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf kam es ferner zu weiteren längeren Unterbrechungen aufgrund geworfener Tennisbälle. In diesem Fall gab es eine Strafe von 20.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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