DFB-Sportgericht
40.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 18. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa vier Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Während der Zweitligapartie gegen den VfL Osnabrück am 3. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für fast drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Während der Zweitligapartie beim SV Wehen Wiesbaden am 9. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, Flummis und Farbbeutel, auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für fast insgesamt acht Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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