4000 Euro Strafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1330 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Nach dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 5. Februar 2023 verblieben die Zuschauergruppen beider Mannschaften zunächst in ihren Blöcken. Nachdem die Partie schon längere Zeit beendet war, wurde im Essener Block ein Notausgangstor geöffnet und eine Gruppe von ungefähr 20 Essener Zuschauern rannte über das Spielfeld in Richtung des Duisburger Blocks. Die Personen konnten durch ein schnelles Eingreifen der Polizei sowie des Ordnungsdienstes zurückgedrängt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1330 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Nach dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 5. Februar 2023 verblieben die Zuschauergruppen beider Mannschaften zunächst in ihren Blöcken. Nachdem die Partie schon längere Zeit beendet war, wurde im Essener Block ein Notausgangstor geöffnet und eine Gruppe von ungefähr 20 Essener Zuschauern rannte über das Spielfeld in Richtung des Duisburger Blocks. Die Personen konnten durch ein schnelles Eingreifen der Polizei sowie des Ordnungsdienstes zurückgedrängt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.