4000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 8. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 21. September 2013 war die Begegnung unterbrochen worden, weil ein Zuschauer auf das Feld stürmte. Ordnern führten diesen vom Rasen, das Spiel wurde anschließend fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der 8. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 21. September 2013 war die Begegnung unterbrochen worden, weil ein Zuschauer auf das Feld stürmte. Ordnern führten diesen vom Rasen, das Spiel wurde anschließend fortgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.