4000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 26. August 2023 brannten Hoffenheimer Zuschauer mindestens vier Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 26. August 2023 brannten Hoffenheimer Zuschauer mindestens vier Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.