4000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 12. Oktober 2020 hatte ein Zuschauer eine antisemitische Äußerung in Richtung des Schiedsrichters Franz Bokop (Vechta) gerufen. Beleidigungen dieser Art sind rassistisch und menschenverachtend und werden vom DFB in keiner Weise geduldet. Strafmildernd berücksichtigten Kontrollausschuss und Sportgericht allerdings zugunsten des Halleschen FC unter anderem, dass es sich um einen nur schwer zu verhindernden Ruf einer Einzelperson handelte, weitere Äußerungen durch das Einschreiten anderer Zuschauer*innen verhindert wurden und sich der Verein deutlich von entsprechenden Verhaltensweisen distanziert hat.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 12. Oktober 2020 hatte ein Zuschauer eine antisemitische Äußerung in Richtung des Schiedsrichters Franz Bokop (Vechta) gerufen. Beleidigungen dieser Art sind rassistisch und menschenverachtend und werden vom DFB in keiner Weise geduldet. Strafmildernd berücksichtigten Kontrollausschuss und Sportgericht allerdings zugunsten des Halleschen FC unter anderem, dass es sich um einen nur schwer zu verhindernden Ruf einer Einzelperson handelte, weitere Äußerungen durch das Einschreiten anderer Zuschauer*innen verhindert wurden und sich der Verein deutlich von entsprechenden Verhaltensweisen distanziert hat.