4000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 28. Juli 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens fünf Nebeltöpfe und schossen drei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 28. Juli 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens fünf Nebeltöpfe und schossen drei Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.