4000 Euro Geldstrafe für den BFC Dynamo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten BFC Dynamo im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit der DFB-Pokalpartie gegen den FC Schalke 04 am 14. August 2017 waren im Berliner Zuschauerbereich mehrere Nebelkerzen und ein Böller gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten BFC Dynamo im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit der DFB-Pokalpartie gegen den FC Schalke 04 am 14. August 2017 waren im Berliner Zuschauerbereich mehrere Nebelkerzen und ein Böller gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.