39.600 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor dem DFB-Pokalspiel gegen den Hamburger SV am 6. Dezember 2023 zündeten Berliner Anhänger vier Rauchtöpfe und zwölf Blinker. Darüber hinaus schossen sie sechs Feuerwerksbatterien mit je fünf Leuchtkugeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor dem DFB-Pokalspiel gegen den Hamburger SV am 6. Dezember 2023 zündeten Berliner Anhänger vier Rauchtöpfe und zwölf Blinker. Darüber hinaus schossen sie sechs Feuerwerksbatterien mit je fünf Leuchtkugeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.