3935 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3935 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels zwischen Borussia Dortmund II und Dynamo Dresden am 11. März 2023 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens neun pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der Rauchentwicklung musste das Spiel für mehr als eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3935 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels zwischen Borussia Dortmund II und Dynamo Dresden am 11. März 2023 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens neun pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der Rauchentwicklung musste das Spiel für mehr als eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.