39.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 22. September 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mindestens 36 Bengalische Feuer, sechs Nebelkerzen und 23 Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 22. September 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mindestens 36 Bengalische Feuer, sechs Nebelkerzen und 23 Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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