DFB-Sportgericht
39.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück am 22. September 2023 zündeten Hamburger Zuschauer mindestens 36 Bengalische Feuer, sechs Nebelkerzen und 23 Blinker.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Würzburgs Farahnak
Das Sportgericht des DFB belegt Ebrahim Farahnak vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht belegt Mannheim wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit 100.000 Euro Geldstrafe und zwei Heimspielen Zuschauerteilausschluss, eins davon auf Bewährung.

Zwei Spiele Sperre für Mannheims Thalhammer
Das Sportgericht des DFB belegt Maximilian Thalhammer vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.