39.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 15. April 2019 wurden im Hamburger Zuschauerblock mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurden acht Raketen in die Luft geschossen. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa drei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 15. April 2019 wurden im Hamburger Zuschauerblock mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurden acht Raketen in die Luft geschossen. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa drei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.