3850 Euro Geldstrafe für Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 6. Dezember 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer insgesamt elf Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 6. Dezember 2019 zündeten Zwickauer Zuschauer insgesamt elf Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.