3850 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt.

Kurz vor Beginn und während des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen 05 am 8. März 2019 in Duisburg wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3850 Euro belegt.

Kurz vor Beginn und während des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen 05 am 8. März 2019 in Duisburg wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.