38.350 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre.

Rostock hatte Einspruch gegen eine am 22. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro eingelegt, nachdem vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren. Darüber hinaus waren eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen worden.

In der Verhandlung kam ein weiterer Fall eines unsportlichen Verhaltens Rostocker Anhänger hinzu: Vor dem Drittligaspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 wurden im Rostocker Zuschauerbereich mindestens vier Bengalische Fackeln und fünf Rauchtöpfe gezündet, zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten im Rostocker Zuschauerbereich weitere drei Bengalische Fackeln und drei Rauchtöpfe. Diese Vorgänge wurden nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro geahndet, eine Täterermittlung wurde in der Verhandlung zu Gunsten von Hansa Rostock berücksichtigt.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Die heute verhängten Geldstrafen folgen differenziert und plausibel dem in dieser Saison eingeführten Sanktionskatalog. Dessen Regelstrafen sind transparent, einfach nachvollziehbar und enthalten standardisiert bereits die wesentlichen Strafzumessungsaspekte. Darüber hinausgehende strafmildernde Umstände, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung der verantwortlichen Täter, hat der F.C. Hansa Rostock nur für das Spiel in Großaspach vorgetragen."

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts hat Hansa Rostock fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre.

Rostock hatte Einspruch gegen eine am 22. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro eingelegt, nachdem vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren. Darüber hinaus waren eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen worden.

In der Verhandlung kam ein weiterer Fall eines unsportlichen Verhaltens Rostocker Anhänger hinzu: Vor dem Drittligaspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 wurden im Rostocker Zuschauerbereich mindestens vier Bengalische Fackeln und fünf Rauchtöpfe gezündet, zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten im Rostocker Zuschauerbereich weitere drei Bengalische Fackeln und drei Rauchtöpfe. Diese Vorgänge wurden nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro geahndet, eine Täterermittlung wurde in der Verhandlung zu Gunsten von Hansa Rostock berücksichtigt.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Die heute verhängten Geldstrafen folgen differenziert und plausibel dem in dieser Saison eingeführten Sanktionskatalog. Dessen Regelstrafen sind transparent, einfach nachvollziehbar und enthalten standardisiert bereits die wesentlichen Strafzumessungsaspekte. Darüber hinausgehende strafmildernde Umstände, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung der verantwortlichen Täter, hat der F.C. Hansa Rostock nur für das Spiel in Großaspach vorgetragen."

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts hat Hansa Rostock fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.