38.000 Euro Geldstrafe für VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der Verein insgesamt bis zu 12.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 18. September 2022 brannten Bochumer Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer ab. Zudem wurde in der 88. Spielminute ein Böller gezündet.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei der SV Elversberg am 18. Oktober 2022 entzündeten Bochumer Zuschauer elf Blinker, in der 46. Spielminute einen weiteren.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt. Davon kann der Verein insgesamt bis zu 12.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 18. September 2022 brannten Bochumer Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer ab. Zudem wurde in der 88. Spielminute ein Böller gezündet.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei der SV Elversberg am 18. Oktober 2022 entzündeten Bochumer Zuschauer elf Blinker, in der 46. Spielminute einen weiteren.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.