38.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 8. April 2017 wurde im Stehplatzbereich der Gäste vermehrt Pyrotechnik mit entsprechender Rauchentwicklung abgebrannt, weshalb die Begegnung erst mit leichter Verzögerung angepfiffen werden konnte. Das Gleiche war auch beim DFB-Pokalspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 7. Februar 2017 passiert, ebenfalls mit leichter Verzögerung des Anpfiffs als Folge.

Darüber hinaus gab es Bierbecher- beziehungsweise Feuerzeug-Würfe aus dem Gladbacher Zuschauerbereich in Richtung des Rasens während der Bundesligaspiele bei Bayer 04 Leverkusen am 28. Januar 2017 und gegen RB Leipzig am 19. Februar 2017. Im Rahmen des Leipzig-Spiels wurde im heimischen Zuschauerbereich zudem ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 8. April 2017 wurde im Stehplatzbereich der Gäste vermehrt Pyrotechnik mit entsprechender Rauchentwicklung abgebrannt, weshalb die Begegnung erst mit leichter Verzögerung angepfiffen werden konnte. Das Gleiche war auch beim DFB-Pokalspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 7. Februar 2017 passiert, ebenfalls mit leichter Verzögerung des Anpfiffs als Folge.

Darüber hinaus gab es Bierbecher- beziehungsweise Feuerzeug-Würfe aus dem Gladbacher Zuschauerbereich in Richtung des Rasens während der Bundesligaspiele bei Bayer 04 Leverkusen am 28. Januar 2017 und gegen RB Leipzig am 19. Februar 2017. Im Rahmen des Leipzig-Spiels wurde im heimischen Zuschauerbereich zudem ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.