3800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 3800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 80. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 6. Oktober 2023 schossen Osnabrücker Zuschauer eine Rakete ab. Darüber hinaus zündeten Osnabrücker Anhänger zu Beginn des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 21. Oktober 2023 drei Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 3800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 80. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 6. Oktober 2023 schossen Osnabrücker Zuschauer eine Rakete ab. Darüber hinaus zündeten Osnabrücker Anhänger zu Beginn des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 21. Oktober 2023 drei Bengalische Feuer.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.