3800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3800 Euro belegt.

Im Rahmen des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 8. April 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn Bengalische Fackeln ab. In der 57. Minute wurde darüber hinaus eine Rolle Toilettenpapier aus dem Gästeblock auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3800 Euro belegt.

Im Rahmen des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 8. April 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zehn Bengalische Fackeln ab. In der 57. Minute wurde darüber hinaus eine Rolle Toilettenpapier aus dem Gästeblock auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.