37.500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe Höhe von 37.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Direkt nach Anpfiff des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 14. Januar 2023 zogen Hallesche Zuschauer eine Blockfahne hoch und brannten zehn Rauchfackeln ab. Nach Entfernen der Fahne wurden über den Halleschen Block verteilt mindestens 40 Bengalische Feuer und acht Knallkörper gezündet. Hierdurch erlitten neun Ordner ein Knalltrauma und mussten abgezogen werden. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zweieinhalb Minuten. Nach Spielende warfen Hallesche Zuschauer zudem ein Bengalisches Feuer auf den leeren Rasen und zündeten einen weiteren Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe Höhe von 37.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Direkt nach Anpfiff des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 14. Januar 2023 zogen Hallesche Zuschauer eine Blockfahne hoch und brannten zehn Rauchfackeln ab. Nach Entfernen der Fahne wurden über den Halleschen Block verteilt mindestens 40 Bengalische Feuer und acht Knallkörper gezündet. Hierdurch erlitten neun Ordner ein Knalltrauma und mussten abgezogen werden. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zweieinhalb Minuten. Nach Spielende warfen Hallesche Zuschauer zudem ein Bengalisches Feuer auf den leeren Rasen und zündeten einen weiteren Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.