375 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro belegt.

In der 75. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 11. März 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock mindestens ein Becher in Richtung der Kieler Coaching-Zone. Dabei wurde niemand getroffen.

Da aufgrund der coronabedingten Einschränkung die Stadionkapazität nicht voll ausgeschöpft werden konnte und der Verein nur verminderte Zuschauereinnahmen generieren konnte, wurde die Geldstrafe von ursprünglich 500 Euro um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro belegt.

In der 75. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 11. März 2022 flog aus dem Rostocker Zuschauerblock mindestens ein Becher in Richtung der Kieler Coaching-Zone. Dabei wurde niemand getroffen.

Da aufgrund der coronabedingten Einschränkung die Stadionkapazität nicht voll ausgeschöpft werden konnte und der Verein nur verminderte Zuschauereinnahmen generieren konnte, wurde die Geldstrafe von ursprünglich 500 Euro um 25 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.