37.200 Euro Geldstrafe für SV Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem DFB-Pokalspiel bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2023 zündeten Darmstädter Anhänger mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem DFB-Pokalspiel bei Eintracht Frankfurt am 7. Februar 2023 zündeten Darmstädter Anhänger mindestens 62 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.