36.900 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalendspiels gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 zündeten Leipziger Zuschauer acht Rauchtöpfe und fünf Blinker und schossen eine Rakete in Richtung Spielfeld. Der Anpfiff des zweiten Durchgangs verzögerte sich aufgrund des Abfeuerns der Raketen und der Rauchentwicklung um etwa drei Minuten. Im Laufe des zweiten Durchgangs und nach dem Spiel wurden weitere neun Bengalische Feuer, zwei Böller und zwei weitere Blinker gezündet. Zudem wurde in der 90. Minute eine Rakete in Richtung des Spielfelds abgefeuert.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalendspiels gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 zündeten Leipziger Zuschauer acht Rauchtöpfe und fünf Blinker und schossen eine Rakete in Richtung Spielfeld. Der Anpfiff des zweiten Durchgangs verzögerte sich aufgrund des Abfeuerns der Raketen und der Rauchentwicklung um etwa drei Minuten. Im Laufe des zweiten Durchgangs und nach dem Spiel wurden weitere neun Bengalische Feuer, zwei Böller und zwei weitere Blinker gezündet. Zudem wurde in der 90. Minute eine Rakete in Richtung des Spielfelds abgefeuert.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.