3650 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3650 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 2. Februar 2019 wurde im Halleschen Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet. Zudem warfen heimische Zuschauer während der Partie mindestens zehn Gegenstände wie Plastikbecher und Feuerzeuge auf das Spielfeld.

Darüber hinaus wurde in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Februar 2019 aus dem Halleschen Zuschauerblock ein gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3650 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena am 2. Februar 2019 wurde im Halleschen Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet. Zudem warfen heimische Zuschauer während der Partie mindestens zehn Gegenstände wie Plastikbecher und Feuerzeuge auf das Spielfeld.

Darüber hinaus wurde in der 80. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 16. Februar 2019 aus dem Halleschen Zuschauerblock ein gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.