3600 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 2. August 2019 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um eine halbe Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 2. August 2019 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um eine halbe Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.