35.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. Februar 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände und schossen mindestens 26 Raketen in Richtung Spielfeld ab. Beim Abbrennen wurde eine Person verletzt, der Spielbeginn verzögerte sich um eine Minute. Hierfür gab es eine Strafe von 34.000 Euro.

Zudem warfen Mannheimer Zuschauer in der 28. Minute des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 20. Januar 2024 Schneebälle in den Innenraum. Ein Lübecker Spieler wurde von einem Schneeball am Oberkörper getroffen. Hierfür gab es eine Strafe von 1000 Euro.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. Februar 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände und schossen mindestens 26 Raketen in Richtung Spielfeld ab. Beim Abbrennen wurde eine Person verletzt, der Spielbeginn verzögerte sich um eine Minute. Hierfür gab es eine Strafe von 34.000 Euro.

Zudem warfen Mannheimer Zuschauer in der 28. Minute des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 20. Januar 2024 Schneebälle in den Innenraum. Ein Lübecker Spieler wurde von einem Schneeball am Oberkörper getroffen. Hierfür gab es eine Strafe von 1000 Euro.