DFB-Sportgericht
35.000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 zündeten Auer Zuschauer mindestens 100 Handfackeln.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Rostocks Dirkner
Das Sportgericht des DFB hat Jonas Dirkner vom Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Stierli
Das DFB-Sportgericht hat Julia Stierli vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Potsdams Kirschstein
Das Sportgericht des DFB hat Merle Kirschstein vom Zweitligisten 1. FFC Turbine Potsdam wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Kirschstein war in der 66. Minute beim VfL Bochum des Feldes verwiesen worden.