3500 Euro Geldstrafe für VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 49. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 22. März 2019 wurden im Aalener Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 49. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 22. März 2019 wurden im Aalener Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet.