3500 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel gegen den VfB Oldenburg am 11. März 2023 brannten Osnabrücker Anhänger zehn Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel gegen den VfB Oldenburg am 11. März 2023 brannten Osnabrücker Anhänger zehn Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.