3500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der vierten Minute des Drittligaspiels gegen 1860 München am 15. September 2018 wurden im Rostocker Zuschauerblock mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Die Begegnung musste daraufhin für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus war kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 25. August 2018 ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der vierten Minute des Drittligaspiels gegen 1860 München am 15. September 2018 wurden im Rostocker Zuschauerblock mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam. Die Begegnung musste daraufhin für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus war kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 25. August 2018 ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.