3500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen den F.C. Hansa Rostock am 24. April 2022 wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen. Im weiteren Verlauf der Partie wurden zudem insgesamt sechs Becher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen den F.C. Hansa Rostock am 24. April 2022 wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen. Im weiteren Verlauf der Partie wurden zudem insgesamt sechs Becher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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