3500 Euro Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 53. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 29. April 2018 wurde im Gästeblock ein Böller angesteckt. Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 6. Mai 2018 wurde darüber hinaus im heimischen Zuschauerbereich etwas Rauchpulver und ein Bengalisches Feuer gezündet, welches danach in den Innenraum geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

In der 53. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 29. April 2018 wurde im Gästeblock ein Böller angesteckt. Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 6. Mai 2018 wurde darüber hinaus im heimischen Zuschauerbereich etwas Rauchpulver und ein Bengalisches Feuer gezündet, welches danach in den Innenraum geworfen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.