3500 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel beim Halleschen FC am 1. August 2017 wurde im Jenaer Block eine Fahne verbrannt. Zudem waren Jenaer Zuschauer vor der Auswärtspartie bei den Sportfreunden Lotte am 20. August 2017 auf den Zaun geklettert und hatten Fahnenstangen in Richtung der Ordner geworfen, nachdem diese versucht hatten, am Blockzaun angebrachte T-Shirts zu entfernen. Der Anstoß verzögerte sich daraufhin um drei Minuten. Darüber hinaus wurden vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt am 9. September 2017 einige Leuchtfackeln im Jenaer Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel beim Halleschen FC am 1. August 2017 wurde im Jenaer Block eine Fahne verbrannt. Zudem waren Jenaer Zuschauer vor der Auswärtspartie bei den Sportfreunden Lotte am 20. August 2017 auf den Zaun geklettert und hatten Fahnenstangen in Richtung der Ordner geworfen, nachdem diese versucht hatten, am Blockzaun angebrachte T-Shirts zu entfernen. Der Anstoß verzögerte sich daraufhin um drei Minuten. Darüber hinaus wurden vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt am 9. September 2017 einige Leuchtfackeln im Jenaer Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.