3500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim Halleschen FC am 8. Dezember 2023 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens zehn Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim Halleschen FC am 8. Dezember 2023 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens zehn Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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