350 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 69. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 7. August 2021 brannten Wiesbadener Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Ein Täter konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent reduzierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 69. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 7. August 2021 brannten Wiesbadener Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Ein Täter konnte vom Verein ermittelt werden, weshalb sich die Geldstrafe gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent reduzierte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.