350 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 8. Oktober 2022 brannten Mannheimer Zuschauer einen Rauchtopf ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 8. Oktober 2022 brannten Mannheimer Zuschauer einen Rauchtopf ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.