350 Euro Geldstrafe für Viktoria Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Viktoria Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 7. Mai 2023 wurde im Kölner Fanblock ein pyrotechnischer Gegenstand (Rauchkörper) gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Viktoria Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 7. Mai 2023 wurde im Kölner Fanblock ein pyrotechnischer Gegenstand (Rauchkörper) gezündet.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.