350 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 24. Februar 2024 wurde im Ingolstädter Zuschauerbereich ein pyrotechnischer Gegenstand (Rauchkörper) gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 24. Februar 2024 wurde im Ingolstädter Zuschauerbereich ein pyrotechnischer Gegenstand (Rauchkörper) gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.