350 Euro Geldstrafe für den SC Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 54. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 9. November 2022 zündete ein Verler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 54. Minute des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 9. November 2022 zündete ein Verler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.