350 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 11. September 2022 zündete ein Duisburger Zuschauer einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 11. September 2022 zündete ein Duisburger Zuschauer einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.