350 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten Spielminute des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. Oktober 2023 zündeten Hallesche Zuschauer ein Bengalisches Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten Spielminute des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. Oktober 2023 zündeten Hallesche Zuschauer ein Bengalisches Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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