350 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

Kurz vor Ende des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 27. August 2022 wurde im Münchner Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

Kurz vor Ende des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 27. August 2022 wurde im Münchner Zuschauerbereich ein Rauchkörper gezündet. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.