350 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 15. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 25. September 2021 wurde im Saarbrücker Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 15. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 25. September 2021 wurde im Saarbrücker Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.